Laserpointer: Seibersdorfer Experte berechnet Gefahrenpotential

Seibersdorf Labor GmbH

Laserpointer: Seibersdorfer Experte berechnet Gefahrenpotential

Warnung vor leistungsstarken und falsch deklarierten Geräten.

Nach einem schweren Unfall mit einem Laserpointer warnt das Sozialministerium in einer Aussendung vor leistungsstarken und falsch deklarierten Geräten: „Laserpointer sind kein Spielzeug und können zu irreversiblen Augenschäden führen!“

Die wissenschaftlichen Grundlagen lieferten Untersuchungen durch den Laserexperten der Seibersdorf Labor GmbH, Dr. Karl Schulmeister. Er konnte durch Berechnungen mit einem Computermodell zeigen, dass bei höheren Laserleistungen die Netzhaut innerhalb von weniger als einer Millisekunde irreversibel geschädigt werden kann.

Laserpointer der Laserklassen 1 oder 2 (d.h. eine Leistung kleiner 1 Milliwatt) gelten als sicher, leider sind die Produktdeklarationen nicht immer richtig. Sollte mit Begriffen wie "starke Leistung" oder „heller Strahl“ geworben werden, sei das häufig ein Indiz für höhere Leistung, so das Sozialministerium, hier bestehe die Gefahr, dass durch unbeabsichtigte Bestrahlung die Netzhaut bleibend geschädigt werde.

Nähere Informationen:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141222_OTS0036/sozialministerium-warnt-vor-leistungsstarken-und-falsch-deklarierten-laserpointern

http://derstandard.at/2000010431579/Laserpointer-Nichts-fuer-Kinderhaende

 

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