Strahlenschutzausbildung für Anwendende Fachkräfte
>> Ich bin Anwendende Fachkraft. Was brauche ich?
Ich habe schon vor 6. Februar 2018 mit medizinisch-radiologischen Verfahren gearbeitet. | Ich arbeite erst seit 6. Februar 2018 mit medizinisch-radiologischen Verfahren. | |
In meiner Ausbildung wurde das Thema Strahlenschutz behandelt* und ich kann anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. | Ich arbeite als RT, Radiolog:in, Nuklearmediziner:in, Radioonkologe:in; Strahlenschutzbeauftragte:r | Ich arbeite als Ärzt:in in einem der folgenden Fachgebiete: |
Sie benötigen bis Ende 2023 und danach im 5 Jahres Intervall die | Sie benötigen bis Ende 2023 und danach im 5 Jahres Intervall die | Sie benötigen bis Ende 2023 die |
*Anerkannte Ausbildungen:
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Alle Personen, die an der Strahlenexposition von Patient:innen beteiligt sind, müssen
- eine anerkannte Berufs-Ausbildung für diese Tätigkeit absolviert haben und
- zusätzlich anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen können.
>> Für wen ist es sinnvoll, diese Ausbildung zu absolvieren?
Alle „Anwendenden Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen“ müssen in Intervallen von fünf Jahren an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 4 Stunden teilnehmen.
Grundausbildung (FG)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Grundausbildung
Röntgenaufnahmen (FR)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Röntgenaufnahmen.
Durchleuchtung (FD)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Durchleuchtung.
Interventionelle Eingriffe (FI)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - interventionelle Eingriffe.
CT-Untersuchungen und CT-Interventionen (FC)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - CT - Untersuchungen und CT-Interventionen.
Zahnröntgenaufnahmen (FZ)
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Zahnröntgenaufnahmen.
Fortbildung
Strahlenschutzfortbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Fortbildung.
Diese Fortbildung ist für folgende Berufsgruppen bestimmt:
- Ärzt:innen
- Zahnarztassistent:innen
- Radiologietechnolog:innen
- Röntgenassistent:innen
- medizinisch-technische Fachkräfte
>> Detaillierte Erklärung, wer als Anwendende Fachkraft gilt.