Anwendende Fachkräfte

Seibersdorf Academy

Strahlenschutzausbildung für Anwendende Fachkräfte

 

Ich habe schon vor 6. Februar 2018 mit medizinisch-radiologischen Verfahren gearbeitet.

Ich arbeite erst seit 6. Februar 2018 mit medizinisch-radiologischen Verfahren.

In meiner Ausbildung wurde das Thema Strahlenschutz behandelt* und ich kann anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.

Ich arbeite als RT, Radiolog:in, Nuklearmediziner:in, Radioonkologe:in; Strahlenschutzbeauftragte:r

Ich arbeite als Ärzt:in in einem der folgenden Fachgebiete:

Innere Medizin (für interventionelle Eingriffe in der Kardiologie, Gyn, Urologie, Hepatologie etc.)

Ortohpädie, Unfallchirurgie, Chirurgie

Sie benötigen bis Ende 2023 und danach im 5 Jahres Intervall die
Fortbildung "Strahlenschutz für Anwendende Fachkräfte"**

Sie benötigen bis Ende 2023 und danach im 5 Jahres Intervall die
Fortbildung "Strahlenschutz für Anwendende Fachkräfte"**

Sie benötigen bis Ende 2023 die
Ausbildung "Strahlenschutz für Anwendende Fachkräfte"
und danach im 5 Jahres Intervall die
Fortbildung "Strahlenschutz für Anwendende Fachkräfte"**

 

*Anerkannte Ausbildungen:

  • Ausbildung nach dem ÄrzteG 1998 sowie Ärztinnen-/Ärzte-AusbildungsVO 2015

  • Ausbildung nach dem Zahnärztegesetz

  • Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst gem. FH-MTD-Ausbildungs VO

  • Ausbildung zur Röntgenassistenz gemäß ZASS-AusbildungsVO

  • Berufsausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz in Verbindung mit dem Berufsausbildungsgesetz


**Die Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte nach § 82 AllgStrSchV wird für Anwendende Fachkräfte angerechnet.
Es ist keine weitere Fortbildung nötig.

 

Alle Personen, die an der Strahlenexposition von Patient:innen beteiligt sind, müssen

  1. eine anerkannte Berufs-Ausbildung für diese Tätigkeit absolviert haben und
  2. zusätzlich anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen können.

>> Für wen ist es sinnvoll, diese Ausbildung zu absolvieren?


​​​​​​​Alle „Anwendenden Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen“ müssen in Intervallen von fünf Jahren an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 4 Stunden teilnehmen.

 

Grundausbildung (FG)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Grundausbildung

>> Kursdetails Grundausbildung

Röntgenaufnahmen (FR)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Röntgenaufnahmen.

>> Kursdetails Röntgenaufnahmen

Durchleuchtung (FD)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Durchleuchtung.

>> Kursdetails Durchleuchtung

Interventionelle Eingriffe (FI)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - interventionelle Eingriffe.

>> Kursdetails Interventionelle Eingriffe

CT-Untersuchungen und CT-Interventionen (FC)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - CT - Untersuchungen und CT-Interventionen.

>> Kursdetails CT-Untersuchungen und CT-Interventionen

Zahnröntgenaufnahmen (FZ)

Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Zahnröntgenaufnahmen.

>> Kursdetails Zahnröntgenaufnahmen

Fortbildung

Strahlenschutzfortbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Fortbildung.

Diese Fortbildung ist für folgende Berufsgruppen bestimmt:

  • Ärzt:innen
  • Zahnarztassistent:innen
  • Radiologietechnolog:innen
  • Röntgenassistent:innen
  • medizinisch-technische Fachkräfte

>> Detaillierte Erklärung, wer als Anwendende Fachkraft gilt.

>> Kursdetails Fortbildung