Medizinphysik: Service für die Radiologie
Medizinische Strahlenschutzverordnung: Neue Anforderungen für die Radiologie
Die Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV, BGBl. II Nr. 375/2017) bringt neue Anforderungen für Ihre radiologische Tätigkeit mit sich. Die wesentlichste Änderung: Bei strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen sind verpflichtend Medizinphysiker/innen zur Dosisoptimierung und Qualitätssicherung einzubinden (§ 22 Abs. 1 MedStrSchV).
Die Anforderungen im Überblick
Betroffen sind alle Hochdosis-Anwendungen, wie sie bei interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin, Computertomographie und Strahlentherapie vorkommen (§11 Abs. 1 MedStrSchV). Medizinphysiker/innen sind in diesen Bereichen verpflichtend mit folgenden Aufgaben (§ 23 Abs. 2 MedStrSchV) zu betrauen:
- Optimierung des Strahlenschutzes
- Qualitätssicherung für die radiologischen Geräte
- Prüfung der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte
- Abnahmeprüfungen an radiologischen Geräten
- Auswahl der radiologischen und Strahlenschutz-Geräte hinsichtlich der technischen Spezifikationen
- Analyse von Ereignissen mit tatsächlicher oder potenzieller unfallbedingter medizinischer Exposition inklusive Dosisermittlung bzw. Dosisabschätzung
- Strahlenschutz-Schulung der Mitarbeiter/innen
Die Optimierung der Prozessabläufe bei Hochdosis-Anwendungen zielt auf die Verringerung der Exposition von Patient/innen und Radiologie-Fachkräften.
Unser Service für Sie
Laut Medizinischer Strahlenschutzverordnung können Sie die genannten Aufgaben als Leistungen im Rahmen eines Vertrages von externen Fachkräften beziehen (§ 22 Abs. 2 MedStrSchV).
Unsere Expert/innen für Medizinphysik erledigen für Sie:
- Optimierung der Aufnahme- und Durchleuchtungsparameter im Hinblick auf Bildqualität und Patient/innen-Dosis
- Reduktion von Fehlaufnahmen durch regelmäßige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte
- Optimierung der Strahlenschutz-Maßnahmen
- Störfallanalysen
- Ermittlung der Patient/innen-Dosis
- Dosisabschätzung für Mitarbeiter/innen
- Erstellung und praktische Durchführung der Maßnahmen für Ihre Qualitätssicherung
- Schulung Ihrer Fachkräfte zu Aspekten des verfahrensspezifischen Strahlenschutzes