Medizinphysik

Ionisierende Strahlung und Radioaktivität

Medizinphysik: Service für die Radiologie

Medizinische Strahlenschutzverordnung: Neue Anforderungen für die Radiologie

Die Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV, BGBl. II Nr. 375/2017) bringt neue Anforderungen für Ihre radiologische Tätigkeit mit sich. Die wesentlichste Änderung: Bei strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen sind verpflichtend Medizinphysiker/innen zur Dosisoptimierung und Qualitätssicherung einzubinden (§ 22 Abs. 1 MedStrSchV).

 

Die Anforderungen im Überblick

Betroffen sind alle Hochdosis-Anwendungen, wie sie bei interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin, Computertomographie und Strahlentherapie vorkommen (§11 Abs. 1 MedStrSchV). Medizinphysiker/innen sind in diesen Bereichen verpflichtend mit folgenden Aufgaben (§ 23 Abs. 2 MedStrSchV) zu betrauen:

  • Optimierung des Strahlenschutzes
  • Qualitätssicherung für die radiologischen Geräte
  • Prüfung der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte
  • Abnahmeprüfungen an radiologischen Geräten
  • Auswahl der radiologischen und Strahlenschutz-Geräte hinsichtlich der technischen Spezifikationen
  • Analyse von Ereignissen mit tatsächlicher oder potenzieller unfallbedingter medizinischer Exposition inklusive Dosisermittlung bzw. Dosisabschätzung
  • Strahlenschutz-Schulung der Mitarbeiter/innen

Die Optimierung der Prozessabläufe bei Hochdosis-Anwendungen zielt auf die Verringerung der Exposition von Patient/innen und Radiologie-Fachkräften.

Unser Service für Sie

Laut Medizinischer Strahlenschutzverordnung können Sie die genannten Aufgaben als Leistungen im Rahmen eines Vertrages von externen Fachkräften beziehen (§ 22  Abs. 2 MedStrSchV).

Unsere Expert/innen für Medizinphysik erledigen für Sie:

  • Optimierung der Aufnahme- und Durchleuchtungsparameter im Hinblick auf Bildqualität und Patient/innen-Dosis
  • Reduktion von Fehlaufnahmen durch regelmäßige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte
  • Optimierung der Strahlenschutz-Maßnahmen
  • Störfallanalysen
  • Ermittlung der Patient/innen-Dosis
  • Dosisabschätzung für Mitarbeiter/innen
  • Erstellung und praktische Durchführung der Maßnahmen für Ihre Qualitätssicherung
  • Schulung Ihrer Fachkräfte zu Aspekten des verfahrensspezifischen Strahlenschutzes