Ausbildung für Ermächtigte Ärztinnen/Ärzte zur Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen
Für die Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen ist eine Ausbildung gemäß § 96 Allgemeiner Strahlenschutzverordnung zu absolvieren, ebenso regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen nach längstens 5 Jahren (in Klammer die Kursbezeichnung):
Ausbildung zum/r ermächtigten Ärztin/Arzt (EÄ)
Diese Ausbildung ist Voraussetzung für die Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96.
Fortbildungskurs für ermächtigte Ärztinnen/Ärzte (E8)
Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen.