Die Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV, BGBl. II Nr. 375/2017) bringt neue Anforderungen für Ihre radiologische Tätigkeit mit sich. Die wesentlichste Änderung: Bei strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen sind verpflichtend Medizinphysiker/innen zur Dosisoptimierung und Qualitätssicherung einzubinden (§22 Abs. 1 MedStrSchV).
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Radiologinnen/Radiologen sowie an Bewilligungsinhaber von Hochdosisanwendungen in der Röntgendiagnostik / Röntgentherapie (z.B. CT, interventionelle Radiologie, Röntgentherapie)
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