Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/35/EU in Österreich
Die EU-Richtlinie 2013/35/EU, oft vereinfachend als „Arbeitnehmerschutzrichtlinie“ bezeichnet, wurde zum Zweck des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmenden vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) am Arbeitsplatz erlassen. Bis zum 1. Juli 2016 mussten die Inhalte dieser Richtlinie in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
In Österreich wurde dafür die Verordnung elektromagnetische Felder (VEMF) erlassen, die am 1. August 2016 in Kraft getreten ist und in weiten Zügen mit den Vorgaben in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie übereinstimmt. Einige Abweichungen von der Richtlinie 2013/35/EU bzw. Punkte, die in der VEMF präziser spezifiziert wurden, werden unter folgendem Link weiter ausgeführt.
>> Abweichungen der VEMF von 2013/35/EU
Praktische Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/35/EU in Österreich
Die EU-Richtlinie 2013/35/EU betrifft alle Arbeitsplätze und verpflichtet die Arbeitgebenden dazu, alle Arbeitsplätze hinsichtlich der Exposition der Arbeitnehmenden gegenüber elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz zu bewerten und damit verbundene Risiken zu vermeiden bzw. zu verringern. Weiters werden die Arbeitgebenden verpflichtet, alle Arbeitnehmenden, die einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei der Arbeit ausgesetzt sind, über das Ergebnis der Risikobewertung und weiterer damit verbundener Details zu informieren.
Die definierten Pflichten für die Arbeitgebenden mögen auf den ersten Blick mit überaus großem Aufwand verbunden erscheinen, jedoch sind in der Regel an den meisten Arbeitsplätzen aus physikalischer Sicht von Vornherein nur Immissionen deutlich unterhalb der einzuhaltenden Limits zu erwarten. Beispielsweise können Geräte und Maschinen, die auch für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind (z.B. innerhalb der EU in Bau- bzw. Fachmärkten frei erwerbbare Werkzeuge) a priori als konform zu den Schutzzielen der Richtline angesehen werden, da für diese wesentlich strengere Limits aufgrund anderer Richtlinien gelten.
Konkrete Hinweise für praktische Vorgehensweisen sind in nicht verbindlichen Leitfäden zur Richtlinie 2013/35/EU beschrieben (Allgemeiner Leitfaden (Volume 1), Bewertungsbeispiele (Volume 2), Kurzversion für Klein- und Mittelbetriebe). Diese Prüfungen haben vor Ort bei normalem Betrieb zu erfolgen. Die elektromagnetische Strahlenbelastung am Arbeitsplatz wird bestimmt und die Einhaltung der Grenzwerte überprüft.
Unser Angebot
- Arbeitsplatzevaluierung entsprechend der EU-RL 2013/35/EU bzw. VEMF
- Messungen von elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von DC – 40 GHz
- Expositionsbeurteilungen (Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen)
- Erstellung von Gutachten
- Ermittlung von Störquellen
- Festlegung technischer und organisatorischer Abhilfemaßnahmen
- Unterstützung beim gesamten formalen Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung
- Schulungen und Seminare zu den folgenden Themenkreisen in der Seibersdorf Academy oder bei Ihnen vor Ort:
- Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen
- Expositionserfassung und Bewertung
- Rechtliche und normative Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Exposition des Menschen in elektromagnetischen Feldern, inklusive Arbeitnehmerschutzrichtlinie
- speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen zugeschnittene Schulungen
Unsere Mitarbeitenden sind international anerkannte Experten. Mehr als 25 Jahre Erfahrung auf dem Fachgebiet, wissenschaftliche Leitung einer Vielzahl von nationalen und internationalen Forschungsprojekten zum Thema der Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sowie über 250 Expertengutachten zur Bewertung von Expositionssituationen in der Praxis, Mitwirkung in Normungsgremien und Beratungsfunktionen für Ministerien und Behörden sind unsere Basis, Ihnen Informationen aus erster Hand und professionelle Dienstleistungen auf höchstem Niveau anbieten zu können (siehe auch Wissenschaftliche Publikationen unserer Mitarbeitenden).
Bei Interesse an unserem Angebot bzw. für nähere Informationen zu unseren Leistungen bitte um Kontaktaufnahme unter: emf(at)seibersdorf-laboratories.at.