Strahlenschutzgutachten für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Röntgeneinrichtungen
Die Seibersdorf Labor GmbH bietet Strahlenschutzgutachten für die Errichtungsbewilligungen, Betriebsbewilligungen und Umgangsbewilligung, sowie bei Änderungen und Erweiterungen gem. StrSchG §§ 5,6,7,8 und 10 für Röntgeneinrichtungen und Geräte mit umschlossenen radioaktiven Stoffe bei industriellen Anwendungen und in der Forschung an.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (ZWP)
- Röntgenfuoreszensanalysatoren (RFA)
- Vollschutzröntgeneinrichtungen
- Durchleuchtungseinrichtungen
- Dicke-, Dichte- oder Flächengewichtmesseinrichtungen
- Füllstandsanzeiger
- Geräte zur Bohrlochexploration
- Drogen-, Sprengstoff- und Giftgasdetektoren
- Geräte zur Ableitung statischer Elektrizität
- Umgang mit Übungsquellen z.B. bei Einsatzorganisationen
Akkreditierung
Die Überprüfungen dieser Geräte oder Räumlichkeiten erfolgt im akkreditierten Rahmen unter anderem nach den ÖNORMen S 5265-1, S 5265-2 und S 2607-2.