Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Human- und Zahnmedizin
>> Der Weg zur:m Strahlenschutzbeauftragten in der Medizin
Grundausbildung Human- und Zahnmedizin | ||
+ Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik in der Human- und Zahnmedizin | + Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin | + Spezielle Ausbildung Strahlentherapie |
Strahlenschutz- beauftragte:r Röntgendiagnostik | Strahlenschutz- beauftragte:r Nuklearmedizin | Strahlenschutz- beauftragte:r Strahlentherapie |
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Fortbildungskurse 4-stündig oder Fortbildungskurse 8-stündig (für Strahlenschutzbeauftragte in Abständen von höchstens 5 Jahren vorgeschrieben) |
Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten in der Human- und Zahnmedizin
Die Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten einer:eines Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß AllgStrSchV notwendig, abhängig von Art und Einsatz der jeweiligen Strahlenquellen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.
Laut der AllgStrSchV § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine Fortbildung zu besuchen, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündig.
Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 79 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):
Grundausbildung (GM)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Grundausbildung
Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik (DM)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OM)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe
Spezielle Ausbildung Strahlentherapie (TH)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OM zu absolvieren!
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Strahlentherapie
Fortbildung im Strahlenschutz
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):
NEU: |
Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (M4)
Verpflichtend für: Tätigkeiten, die sich auf Ordination einer/eines niedergelassenen Ärztin/Arztes oder Zahnärztin/Zahnarztes beschränken.
>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden
Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden (M8)
Verpflichtend für: alle sonstigen Tätigkeiten in der Human- oder Zahnmedizin
>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden
Kursort: unterschiedliche Kursorte in Österreich