Strahlenschutzausbildung Human- und Zahnmedizin

Seibersdorf Academy

Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Human- und Zahnmedizin

Grundausbildung Human- und Zahnmedizin​​​​​​​
+ Spezielle Ausbildung
Röntgendiagnostik
​​​​​​​in der Human- und Zahnmedizin
+ Spezielle Ausbildung
Nuklearmedizin
+ Spezielle ​​​​Ausbildung
​​​​​​​Strahlentherapie
Strahlenschutz-
beauftragte:r
Röntgendiagnostik
Strahlenschutz-
beauftragte:r
Nuklearmedizin
Strahlenschutz-
​​​​​​​beauftragte:r
​​​​​​​Strahlentherapie
​​​​​​​
Fortbildungskurse 4-stündig oder
Fortbildungskurse 8-stündig​​​​​​​
(für Strahlenschutzbeauftragte in Abständen von höchstens 5 Jahren vorgeschrieben)


Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten in der Human- und Zahnmedizin

Die Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten einer:eines Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß AllgStrSchV notwendig, abhängig von Art und Einsatz der jeweiligen Strahlenquellen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.​​​​​​​

Laut der AllgStrSchV § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine Fortbildung zu besuchen, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündig.


Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 79 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):

>> Voraussetzungen für Strahlenschutzbeauftragte

 

Grundausbildung (GM)

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

>> Kursdetails: Grundausbildung

Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik (DM)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik

Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OM)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe

Spezielle Ausbildung Strahlentherapie (TH)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.

Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OM zu absolvieren!

>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Strahlentherapie

Fortbildung im Strahlenschutz

Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischung)  alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):

  NEU:
Die Fortbildungen für Strahlenschutzbeauftragte werden auch als ONLINE-Veranstaltung (via Zoom) durchgeführt!

Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (M4)

Verpflichtend für: Tätigkeiten, die sich auf Ordination einer/eines niedergelassenen Ärztin/Arztes oder Zahnärztin/Zahnarztes beschränken.

>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden

Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden (M8)

Verpflichtend für: alle sonstigen Tätigkeiten in der Human- oder Zahnmedizin

>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden

Kursort: unterschiedliche Kursorte in Österreich