Strahlenschutzausbildung Veterinärmedizin

Seibersdorf Academy

Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Veterinärmedizin

Grundausbildung Veterinärmedizin​​​​​​​
+ Spezielle Ausbildung
Röntgendiagnostik ​​​​​​​
​​​​​​​in der Veterinärmedizin
+ Spezielle Ausbildung
Nuklearmedizin
​​​​​​​in der Veterinärmedizin
+ Spezielle ​​​​​​​Ausbildung
Strahlentherapie
in der Veterinärmedizin
Strahlenschutz-
beauftragte:r
Röntgendiagnostik
Strahlenschutz-
beauftragte:r
Nuklearmedizin
Strahlenschutz-
beauftragte:r
​​​​​​​Strahlentherapie
​​​​​​​
Fortbildungskurse 4-stündig​​​​​​​
Veterinärmedizin​​​​​​​
(für Strahlenschutzbeauftragte in Abständen von höchstens 5 Jahren vorgeschrieben)

 

Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin

Die Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer speziellen Ausbildung zusammen.

Um die Tätigkeiten eines:r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung notwendig, abhängig von Art und Einsatz der jeweiligen Strahlenquellen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen​​​​​​​.

Laut der AllgStrSchV § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 4-stündige
Fortbildung zu besuchen.

Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 79 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):

>> Voraussetzungen für Strahlenschutzbeauftragte

Grundausbildung (GV)

Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.

>> Kursdetails Grundausbildung

Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik (DV)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.

>> Kursdetails Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik

Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OV)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.

>> Kursdetails Spezielle Ausbildung offene radioaktive Stoffe

Spezielle Ausbildung Strahlentherapie (TV)

Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.

Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OV zu absolvieren!

>> Kursdetails Spezielle Ausbildung Strahlentherapie

Fortbildung im Strahlenschutz


Verpflichtende Fortbildungsveranstaltung (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):

  NEU:
Die Fortbildungen für Strahlenschutzbeauftragte werden auch als ONLINE-Veranstaltung (via Zoom) durchgeführt!

Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (V4)

Verpflichtend für: Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin

>> Kursdetails Fortbildungskurs 4 Stunden