Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Veterinärmedizin
>> Der Weg zur:m Strahlenschutzbeauftragten Veterinärmedizin
Grundausbildung Veterinärmedizin | ||
+ Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik in der Veterinärmedizin | + Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin in der Veterinärmedizin | + Spezielle Ausbildung Strahlentherapie in der Veterinärmedizin |
Strahlenschutz- beauftragte:r Röntgendiagnostik | Strahlenschutz- beauftragte:r Nuklearmedizin | Strahlenschutz- beauftragte:r Strahlentherapie |
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Fortbildungskurse 4-stündig Veterinärmedizin (für Strahlenschutzbeauftragte in Abständen von höchstens 5 Jahren vorgeschrieben) |
Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin
Die Ausbildung zur:m Strahlenschutzbeauftragten setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer speziellen Ausbildung zusammen.
Um die Tätigkeiten eines:r Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung notwendig, abhängig von Art und Einsatz der jeweiligen Strahlenquellen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.
Laut der AllgStrSchV § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine 4-stündige
Fortbildung zu besuchen.
Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 79 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):
Grundausbildung (GV)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten in der Veterinärmedizin für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.
>> Kursdetails Grundausbildung
Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik (DV)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.
>> Kursdetails Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OV)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.
>> Kursdetails Spezielle Ausbildung offene radioaktive Stoffe
Spezielle Ausbildung Strahlentherapie (TV)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18B.
Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OV zu absolvieren!
>> Kursdetails Spezielle Ausbildung Strahlentherapie
Fortbildung im Strahlenschutz
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltung (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):
NEU: |
Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (V4)
Verpflichtend für: Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin