Diagnostikdosimeter, Dosimeter zur Konstanzprüfung und Dosimeter zur Abnahmeprüfung
Auf dem Gebiet der Diagnostikdosimeter, Dosimeter zur Konstanzprüfung und Dosimeter zur Abnahmeprüfung sind wir für folgende Messgrößen, Messbereiche und Messbedingungen akkreditiert bzw. ermächtigt:
Für nicht eichfähige Dosimeter oder rückgewiesene Dosimeter beträgt die Rückweisungsgebühr 50% der Kosten laut Preisliste zuzüglich eventueller Versandkosten. Die zu eichenden Dosimeter müssen bei uns in betriebsbereitem Zustand – mit vollen Batterien – eintreffen! Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Preisliste.
Messgröße
Luftkerma Ka: 100 µGy/h bis 20 Gy/h, 2 µGy bis 10 Gy
Luftkerma-Längenprodukt PL: 500 µGy cm/h bis 100 Gy cm/h, 10 µGy cm bis 50 Gy cm
Photonenstrahlung 25 kV bis 150 kV
Messbedingungen
Photonenstrahlung 25 kV bis 150 kV
WICHTIGE INFORMATION!
Mammographie / CT: Besitzt das Dosimeter zusätzlich einen Mammographie- und/oder einen CT-Detektor, werden diese automatisch mitgeeicht. Bei Mammographie und CT erfolgt die Verrechnung nach Anzahl der enthaltenen Qualitäten! Für weitere Informationen siehe Preisliste.
Bitte achten Sie vor dem Versand darauf, dass für das Gerät in Österreich eine gültige Zulassung zur Eichung besteht, eine für Österreich gültige Zulassungsbezeichnung lt. Eichzulassung am Gerät angebracht und erforderliches Zubehör lt. Zulassung beigelegt ist (Kabel, Gebrauchsanweisungen, Netzteile, Zertifikate, BEV-Informationsblatt, Kalibrierscheine, Konformitätsbescheinigung, …, etc.)!
Andernfalls muss eine Rückweisung ausgesprochen werden.
Download Eichauftrag
>> Eichauftrag Diagnostikdosimeter
>> Checkliste Einsendung Dosimeter
Beispiel Zulassungsbezeichnung
BEV
Das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) nimmt seit dem
1. März 2006 keine Aufträge für Eichungen mehr an, die in unseren Ermächtigungs- bzw. Akkreditierungsumfang fallen.