Betriebliche Überwachung
Interner Strahlenschutz, Emissions- und Umgebungsüberwachung
Die betriebliche Überwachung dient zur Sicherstellung der Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte und Auflagen im Rahmen des internen Strahlenschutzes.
Der interne Strahlenschutz sorgt durch regelmäßige Begehungen, Strahlenschutzbelehrungen, Dosisleistungsmessungen, regelmäßige Kontrolle von Arbeitsplätzen und Labors auf Kontaminationsfreiheit und Inkorporationsüberwachung von beruflich strahlenexponierten Personen für die Sicherheit der Mitarbeiter im Forschungszentrum.
Im Rahmen der Emissionsüberwachung wird die Einhaltung der Grenzwerte bei der Abgabe von gasförmigen und flüssigen Stoffen überwacht. Die Umgebungsüberwachung dient zur Kontrolle der Umwelt durch Messung von Grund- und Oberflächenwässern, Regenwasser, Nahrungsmitteln sowie Bewuchs- und Bodenproben.
Die Ergebnisse der betrieblichen Überwachung werden laufend von den zuständigen Behörden im Rahmen der Bestimmungen nach §61 des Strahlenschutzgesetzes und der Auflagen der Bewilligungsbescheide für das Forschungszentrum überprüft und jährlich in einem Strahlenschutzkontrollbericht zusammengefasst.