Strahlenschutzmessungen

Ionisierende Strahlung und Radioaktivität

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Dosisabschätzung gemäß StrSchG 2020 und AllgStrSchV 2020

Die industrielle Nutzung und Lagerung von Stoffen, die im Sinne der Regelungen des Strahlenschutzes lange nicht als radioaktiv galten, können signifikante Strahlenbelastungen hervorrufen, wenn diese Stoffe erhöhte Konzentrationen natürlicher Radionuklide enthalten. Insbesondere können Belastungen für die Allgemeinbevölkerung durch die Rückführung der Materialien in die Umwelt entstehen.

Mit der EU-Richtlinie 96/29 zum Strahlenschutz der Bevölkerung und der Beschäftigten wurden erstmals radiologische Belastungen in der nichtnuklearen Industrie rechtlich verbindlich thematisiert und Begrenzungen der Strahlenbelastung auch an solchen Arbeitsplätzen eingeführt, an denen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen gearbeitet wird. Die Vorgaben dieser EU-Richtlinie wurden mit dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004 und mit Beginn des Jahres 2008 auf dem Verordnungsweg ins österreichische Recht übernommen und 2020 in das neue Strahlenschutzgesetz integriert.

Das Strahlenschutzgesetz und die Allgemeine  Strahlenschutzverordnung regeln den Schutz von Personen vor erhöhter Strahlenbelastung durch natürliche radioaktive Stoffe in zwei Teilgebieten:

  • erhöhte Expositionen für ArbeitnehmerInnen in bestimmten, in der AllgStrSchV 2020  spezifizierten Arbeitsbereichen sowie
     
  • erhöhte Expositionen für die Allgemeinbevölkerung durch Materialien, die als Rückstände oder Ableitungen in solchen Arbeitsbereichen anfallen.

Die Prüfstelle für ionisierende Strahlung der Seibersdorf Laboratories als ermächtigte Dosismessstelle führt Dosisabschätzungen und –ermittlungen im Sinne der §§ 24-26 StrSchG 2020 durch. Wir beraten Sie gerne.