Eich- & Kalibrierstelle

Ionisierende Strahlung und Radioaktivität

Voraussetzungen für Eichungen

Bitte beachten Sie, dass wir nur Dosimeter eichen können, die entsprechend ihrer österreichischen Bauartzulassung oder CE-Kennzeichnung (gilt für Diagnostikdosimeter und für Therapiedosimeter) in unserem Akkreditierungsumfang enthalten sind (siehe Rubrik „Akkreditierungsumfang“). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne.

Bitte beachten Sie weiters, dass die an uns geschickten Dosimeter in einem funktionsfähigen Zustand sein müssen (volle Batterien, ...). Ansonsten könnte es bei der Abwicklung des Eichauftrages zu Verzögerungen oder zu zusätzlichen Kosten kommen.

Bitte achten Sie darauf, dass für das Gerät in Österreich eine gültige Zulassung zur Eichung besteht, eine für Österreich gültige Zulassungsbezeichnung lt. Eichzulassung am Gerät angebracht und erforderliches Zubehör lt. Zulassung beigelegt ist (Kabel, Gebrauchsanweisungen, Netzteile, Zertifikate, etc.)! Andernfalls muss eine unter Umständen kostenpflichtige Rückweisung ausgesprochen werden.


Bild: Beispiel Zulassungsbezeichnung